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Immobilienkauf Türkei Gesetze und Regelungen 

Wir empfehlen beim Grunderwerb in der Türkei immer eine Anwaltskanzlei zu Rate zu ziehen und für den Erwerb in Ihren Namen zu bevollmaechtigen. Dies hat zahlreiche Vorteile und kostet verhaeltnissmaessig wenig für den Aufwand den man sich spart.
Im gegensatz zu den meisten Europaeischen Laendern übernimt in der Türkei bei Immobilienkauf, der Rechtsanwalt die Rolle des Juristen statt dem Notar, die Kosten der von uns empfohlenen Anwaltskanzlei KAZMAZ RECHTSANWALTSBÜRO (mit Niederlassungen in Bodrum, Fethiye Kusadasi und Didim), beim Erwerb einer 60 000,-€ Immobilie sind ca. 950 €. Die vorgehensweise wird weiter unten ausführlich beschrieben.

Erforderliche Dokumente

-Reisepass oder Ausweiss von allen beteiligten Erwerbern (Alle Erwerber müssen auch anwesend sein)
- Passfotos (6 Fotos pro Person)
- 600 türkische Lira in Landeswaehrung (Behörden nehmen keine Fremdwaehrungen) für-Notarkosten und Staatlich beglaubigten Übersetzer
- Zusätzliche Dokumente, fals Sie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen (nur notwendig für Hauptwohnsitz in der Türkei , bei Aufenthalt länger als 180 Tage im Jahr)
- Steuer Nr. (kann beim örtlichen Finanzamt in der Türkei inerhalb einer Stunde beantragt werden)
- Bankkonto bei einer Türkischen Bank.

 

Nachvolgend sind die drei wichtigsten Dokumente beim Grunderwerb in der Türkei beschrieben die unbedingt vor dem Kauf Juristisch geprüft werden müssen.
Der Grundbucheintrag (auf Türkisch Tapu) ist das wichtigste Dokument und sollte vor dem Kauf einer Immobilie immer von einem türkischen Anwalt sorgfaeltigst überprüft werden. Die Baugenehmigung muss von der Baufirma vogelegt werden und sollte auch vom Juristen überprüft werden. Die Wohngenehmigung hat einen großen Effekt auf den Wert der Immobilie in der Türkei, meiden Sie günstige Erdgeschosswohnungen die als Speicherplatz oder -lagerhaus deklariert sind

 

Der Grundbucheintrag (auf Türkisch Tapu) ist das wichtigste Dokument und sollte vor dem Kauf einer Immobilie immer von einem türkischen Anwalt sorgfaeltigst überprüft werden.   Die Baugenehmigung muss von der Baufirma vogelegt werden und sollte auch vom Juristen überprüft werden.   Die Wohngenehmigung hat einen großen Effekt auf den Wert der Immobilie in der Türkei, meiden Sie günstige Erdgeschosswohnungen die als Speicherplatz oder -lagerhaus deklariert sind. Dieses Dokument muss auch von der Baufirma vorgelegt werden.

 

1. Wer kann in der Türkei Immobilien kaufen ?

Staatsangehörige folgender Staaten dürfen kein Grund in der Türkei kaufen.
Irak, Iran, Israel, Syrien, Tschechien, Saudi Arabien, Kuwait, Rumänien
Für Staatsangehörige aus Schweden und Finland ist eine Sonder Genehmigung notwendig.
Für alle anderen Laender ist Grunderwerb in der Türkei so einfach wie sonst in Europa.


Desweiteren muss man folgendes beachten.

Das beabsichtigte Eigentum liegt innerhalb der Grenzen eines Gemeindegebiets, d.h. Stadt oder Dorf mit mehr als 2.000 registrierten Einwohnern

Das beabsichtigte Eigentum liegt nicht innerhalb der Grenzen einer Militärzone.

Diese Regelungen sollte man unbedingt beachten. Nicht-Türkische Staatsangehörige, die Häuser in verbotenen Zonen im Namen einer türkischen Bekanntschaft unter dem Schutz einer privaten notariellen Vereinbarung kauften, haben keine Möglichkeit der Wiederherstellung ihres Eigentums im Falle einer Rechtsstreits.

Wir raten auch jeden davon ab den Verkaeufer anstelle eines Juristen für die Formalitaeten zum Grunerwerb Notariel zu bevollmaechtigen. Auch sollten Kaeufer keinen Kaufvertrag unterzeichnen der vom Verkaeufer oder Bautraeger verfasst wurde, viel sicherer ist es den Kaufvertrag von Ihren Rechtsanwalt verfassen zu lassen in dem Ihre Interessen gewahrt werden.

Türkische Gesetzgebung zum Grunderwerb

• Besitz wird in Artikel 35 der türkischen Konstitution verankert. Dieser Artikel vereinbart, dass jedermann zum Besitz betitelt wird und dass diese Rechte durch andere legale Bedingungen nur eingeschränkt werden können. Die Beschränkungen können zum Beispiel aus Bodenordnungentwürfen, den Beschränkungen, die auf Ausländer anwendbar sind und dergleichen bestehen.

• Die Besitzregelungen werden im türkischen Zivilgesetzbuch, Artikel 633 ausgearbeitt. Dieses erklärt hauptsächlich, wie Besitz erworben wird.

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